Kleine Kommunen und Vereine spielen genau wie kleine Unternahmen eine entscheidende Rolle in der Gesellschaft, indem sie wichtige Dienstleistungen und Angebote für die Bürger\*innen bereitstellen. Diese Einrichtungen müssen in der Lage sein, die Anforderungen an Barrierefreiheit zu bewältigen, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, Zugang zu diesen Angeboten haben. Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert oft spezielles Know-how und erhebliche finanzielle Mittel, die kleinen Kommunen und Vereinen häufig nicht zur Verfügung stehen. Ohne angemessene Unterstützung könnten diese Einrichtungen überfordert sein und die notwendigen Maßnahmen nicht umsetzen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Menschenrecht ist, kein Akt der Försorge oder Gnade. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Die Konvention fordert die Staaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Um die Inklusion und Teilhabe aller Menschen zu fördern, ist es daher unerlässlich, dass auch kleine Kommunen und Vereine durch eine Überforderungsklausel geschützt und mit einem digitalen Barrierefreiheitstool unterstützt werden. Dies ermöglicht es ihnen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, ohne dass sie dabei übermäßig belastet werden. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass zivilgesellschaftliche Angebote für alle Menschen zugänglich sind und die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt wird.