Anonymisierte Accounts anzugehen, lässt einen Rückschluss darauf zu, dass ein Klarnamenszwang eingeführt werden sollte. Dies würde sich sehr negativ auf die Meinungsfreiheit auswirken, und in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Aus diesem Grund sollten nicht anynomisierte Accounts angegangen werden, sondern die effektiven Möglichkeiten der deutschen Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum verbessert werden - sei dies durch (bessere) Schulungen oder einer besseren personellen Aufstellung.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | KV Saale-Holzland-Kreis (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 09:40 |