Bei der Umsetzung der KI-Verordnung gilt es, den Kardinalfehler bei der Umsetzung der DSGVO zu vermeiden und eine bundesweit einheitliche Umsetzung zu schaffen, die Rechtsunklarheit vermeidet. Gleichzeitig sollte die umsetzende Aufsichtsbehörde weisungsunabhängig sein, weil bei der KI-Aufsicht Grundrechte und vulnerable Gruppen betroffen sind, die ähnlich wie der Datenschutz einer weisungsunabhängigen und grundrechtsbasierten Aufsicht bedürfen.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | BAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 11:51 |