Das neue FFG (Filmfördergesetz) hat den Bundesrat passiert. Dennoch ist
die Verabschiedung des in letzter Minute erungenen Kompromisses ein
Schlag ins Gesicht marginalisierter Gruppen. Etliche Initiativen und
Verbände aus dem Diversitätsspektrum haben jahrelang dafür gekämpf, dass
zunächst allein das Wort "Diversität" Einzug in den Gesetzestext findet
und soit Aspekte zu Vielfalt, Geschlechtergerechtigkeit,
Chancengleichheit und Antidiskiminierung Berücksichtigung finden. Diese
Passagen sind im Gesetz nun gestrichen worden. So auch die erstmalige
Berufung eines Beirats für Chancengleichheit und Vielfalt, der die FFA
(Filmförderanstalt) nicht nur beraten, sondern auch weitergehende
Aufgaben übernehmen sollte. Lediglich die Aufnahme der Richtlinie zur
Gleichstellung von Frauen und Männern, die ausschließlich binär
formuliert und gemeinst ist, hat stattgefunden. Das genügt nicht. Ein
wesentlicher Bestandteil zeitgenössischer Kunst ist Vielfalt. Für eie
starke Film- und Serienproduktion in Deutschland braucht es diverse
Crews und vielfältige, mehrdimensionale Geschichten und Charaktere, die
Identifikationspotential bieten, auch über Grenzen hinaus.
Somit muss in zukunft weiterhin an der entsprechenden Modifizierung des
FFG gearbeitet werden.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | BAG Schwulenpoltik & BAG Lesbenpolitik (dort beschlossen am: 04.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 13:41 |