Im letzten Jahr wurde viel über Arbeitspflichten für Geflüchtete in Sammelunterkünften gesprochen. Das ist eine absurde Debatte, die verallgemeinernd zu Unrecht suggeriert, dass Geflüchtete per se arbeitsunwillig seien. Einigerorts werden Geflüchtete aber bereits auf Basis dieser populistischen Argumente zu prekären Bedingungen mit einer stündlichen Bezahlung in Centbeträgen zur Arbeit gezwungen (https://kommunal.de/landrat-setzt-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-um-gesetz-grundlage).
Das ist menschenverachtend und gleichzeitig absurd, denn vielen Geflüchteten wird durch Arbeitsverbote nicht einmal erlaubt, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen. Gleichzeitig haben sie weniger (flexibel) Zeit für Integrations- und Sprachkurse.
Auch für die Gemeinschaft vor Ort ist die beschriebene Praxis sehr problematisch. Für die Kommunalverwaltung bedeutet sie einen immensen Verwaltungsaufwand. Zusätzlich fördert sie Lohndumping, da Geflüchtete zu einem winzigen Bruchteil des Mindestlohns ihre Arbeit verrichten müssen. Dies erleichtert es auch Unternehmen und anderen sehr geringe Löhne festzusetzen.
Schon jetzt gehen die Forderungen dazu über den Arbeitszwang auf weitere Personengruppen auszuweiten. Vereinzelt gibt es Forderungen, dass Menschen im Bürgergeldbezug zur Arbeit für 80 Cent die Stunde verpflichtet werden. Dieser Debatte müssen wir einen Riegel vorschieben.