In der Vergangenheit gab es Fälle rund um CumEx/CumCum Rechtsprechung, wo eine Offenlegung der Nebeneinkünfte für mehr Klarheit gesorgt hätte. Das Bundesverfassungsgericht hat es für notwendig gehalten, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Auch andere Gerichte treffen ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht abschließende Entscheidungen. Dabei kann es auch um viel Geld gehen, gerade im Finanzkriminalitätsbereich. Daher erachten wir eine Offenlegungspflicht auch für andere oberste Bundesgerichte als sinnvoll und auch vertrauensstärkend in die demokratischen Institutionen.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
---|---|
Antragsteller*in: | Katharina Beck (KV Hamburg-Nord) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 16:21 |