Im Israel-Palästina-Konflikt bewegt sich Deutschland in der sensiblen Gleichzeitigkeit der historischen Verbindung zum Schicksal des jüdischen Volks und dem Bestreben, die Geltung des Völkerrechts und die Grundsätze der UN-Charta im Sinne aller Menschen und Völker zu befördern.
- In diesem Spannungsfeld treten wir neben dem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels für Sicherheit und Selbstbestimmung beider Völker ein.
- Wir fordern die Umsetzung der Zweistaatenlösung, unterstützen aber freilich auch jede andere Lösung, die beide Völker frei miteinander vereinbaren.
- Die Hinweise auf Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht im Rahmen des grundsätzlich legitimen Verteidigungskampfes gegen die Hamas haben sich zu sehr verdichtet, als dass wir sie ignorieren könnten. Obwohl wir natürlich Israel weiter bei der Sicherung seiner Existenz unterstützen, sind Waffenlieferungen hier jedenfalls zeitweise einzuschränken, um sowohl Pflichten nach deutschem und europäischem Recht, als auch nach internationalen Vereinbarungen nachzukommen.
- Humanitäres Völkerrecht gilt auch bei der Verteidigung gegen einen terroristischen Angriff wie am 7.10. und gegen fortgesetzte Raketenangriffe aus Gaza. Die Einhaltung dieses Kriegsrechts fordern wir auch und gerade von unserem Freund und Partner Israel. Sie ist auch notwendig, damit Israel seine eigene politische Glaubwürdigkeit und politische Bündnisfähigkeit im Verhältnis zu den Nachbarstaaten im Nahen Osten behält.
- Israelische Siedlungen in der Westbank und in Ostjerusalem verstoßen gegen geltendes Völkerrecht.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | BAG Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 16:38 |