Wie wollen, dass Menschen mit Behinderung endlich zu ihrem Recht kommen. Aber wir haben doch schon die UN-Behindertenrechtskonvention? Richtig, aber diese verpflichtet Staaten zur gesetzlichen Umsetzung, ist jedoch nicht individuell einklagbar. Viele Aspekte von Barrierefreiheit sind trotz Barrierefreiheitsgesetz noch nicht in nationale Rechtsnormen umgesetzt, z.B. bei Dienstleistungen und Verkehr. Aber erst dann können Bürgerinnen und Bürger in der Regel auch erfolgreich vor Gericht ziehen. Das wollen wir in allen Bereichen ermöglichen, auch denen, die bisher noch nicht barrierefrei sind. Denn Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht!
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 17:17 |