Die Änderungen sollen die notwendige Differenzierung zwischen Flucht- und Arbeitsmigration stärker verdeutlichen. Beide Kategorien unterscheiden sich in ihrem rechtlichen Rahmen und in der gesellschaftlichen Akzeptanz stark. Wenn jede:r Asylbewerber:in in Deutschland unmittelbar einen “Spurwechsel” in den Arbeitsmarkt vollziehen könnte – unabhängig davon, ob ein Schutzgrund vorliegt oder wie der Asylantrag beschieden wird – würde die gesellschaftliche Akzeptanz für die Aufnahme von Schutzsuchenden geschwächt, da es effektiv keinen Unterschied mehr zwischen anerkannten Flüchtlingen und ohne Visum eingereisten Arbeitsmigrant:innen gäbe. Die Differenzierung ist daher geboten.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Timur Ohloff (KV Berlin-Mitte) und 63 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 28%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 18:48 |