Kurzversion des umfangreichen Antrags zu Barrierefreiheit im Gewerbemietrecht von der letzten BDK, der leider nicht gerankt wurde: https://antraege.gruene.de/50bdk/Barrierefreiheit-ins-Gewerbemietrecht-UN-Behindertenkonvention-konse-1056
In einer inklusiven Gesellschaft ist die uneingeschränkte Teilhabe für alle Menschen von zentraler Bedeutung. Dies gilt insbesondere auch für den Zugang zu gewerblichen und Büroräumen. Ein umfassender Anspruch auf Barrierefreiheit ist ein notwendiger Schritt, um die Inklusion zu gewährleisten und das staatliche Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu realisieren.
Angesichts der Tatsache, dass unsere Gesellschaft stetig älter wird, ist es umso dringlicher, auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verstärkt Rücksicht zu nehmen. Die Anzahl der Menschen, die auf barrierefreie Umgebungen angewiesen sind, wächst kontinuierlich. Daher müssen wir schon heute die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um allen Menschen – unabhängig von Alter oder Behinderung – die uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ein weiterer Grund für den Regelungsbedarf ist die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen mit körperlichen Behinderungen. Heute steht vielfach die fehlende Barrierefreiheit von Büro- oder Geschäftsräumen der Einstellung von Menschen mit Behinderungen entgegen. Dadurch verhindern wir nicht nur ihre individuellen Erwerbschancen, sondern lassen auch ihr persönliches und wirtschaftliches Potenzial ungenutzt. Dies widerspricht den Grundsätzen einer chancengerechten und inklusiven Arbeitswelt, die wir anstreben.
Nicht zuletzt trägt eine stärker durchmischte Geschäfts- und Arbeitswelt zu mehr gegenseitigem Verständnis und einer solidarischeren Gesellschaft bei. Wenn Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen Zugang zu den gleichen Räumen und Arbeitsplätzen haben, entsteht eine größere Wertschätzung für die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Herausforderungen. Dies fördert nicht nur das soziale Miteinander, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen, die von der Vielfalt der Perspektiven profitieren.
Mit dieser Anpassung des Gewerbemietrechts schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um den barrierefreien Umbau von Gewerbeflächen flächendeckend zu fördern und gleichzeitig den rechtlichen Schutz von Mieter*innen zu gewährleisten. Dabei setzen wir auf eine Kombination aus gesetzlichem Anspruch für Mieter*innen und steuerlichen Anreizen für Vermieter*innen, um Barrierefreiheit im gewerblichen Bereich zügig voranzutreiben.
Die Schaffung einer unabhängigen Stelle sorgt für Rechtssicherheit und Transparenz, während sie gleichzeitig proaktiv den Schutz der Mieter*innen vor möglichen Benachteiligungen sicherstellt. Eine solche Stelle ist außerdem ein wichtiger Ansprechpartner für alle Beteiligten, wenn es um die Fördermöglichkeiten und praktischen Umsetzungen geht.
Dieser Antrag zielt darauf ab, den Gewerbemietmarkt inklusiver zu gestalten. Damit gehen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung einer barrierefreien, solidarischen und inklusiven Gesellschaft.