Es ist sehr wichtig Umweltverteidigen*innen explizit zu nennen. Zwar sind Umweltrechte auch Menschenrechte dennoch wegen der stark zugenommen Fällen in welchen Umweltaktivist*innen verfolgt, bedroht und ermordet werden ist es wichtig die explizit zu nennen-
Es geht hier um mehr als Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit. Mitbestimmung steht für die Möglichkeit, Politik und Entscheidungen aktiv mitgestalten zu können.
Flucht und Migration nehmen weltweit weiter zu. Die Ursachen sind bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverletzungen, die Folgen des Klimawandels und wirtschaftlich geschwächte fragile Staaten. Zu den Folgen des Klimawandels gehören Hungersnöte und Vertreibung, die durch Klimakatastrophen (Dürren, Unwetter, Hurrikans) und Ressourcenkonflikte ausgelöst werden. Bei all den genannten Ursachen trägt der globale Norden einen Großteil der Verantwortung.
Für die Geflüchteten und Migrant*innen ist die gesellschaftliche Teilhabe so gut wie ausgeschlossen. Ihre Lebensperspektiven sind sehr eingeschränkt. Dies birgt nicht nur unmittelbare Gefahren für die betroffenen Familien, sondern auch Risiken für das friedliche Zusammenleben.
Gesellschaftliche Teilhabe muss als eine Bedingung für eine demokratische und nachhaltige Entwicklung verstanden werden. Dazu einen Beitrag zu leisten, ist ein Kernanliegen unserer Außenpolitik. Dieser Themenbereich hat einen hohen Stellenwert. Es reicht nicht aus, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Flucht und Migration sind eine Realität, die sich jetzt auf viele Länder auswirkt und die für Geflüchtete und betroffene Länder große Herausforderungen stellen.
Weltweit werden Geflüchtete und Migrant*innen in Camps/Notunterkünfte untergebracht. Dort werden sie dank der humanitären Hilfe mit Hilfsgütern wie Lebensmitteln, Trinkwasser, Hygieneartikeln oder Medikamenten versorgt. In vielen Fällen ist eine Rückkehr in ihre Ursprungsgemeinden für eine längere Zeit ausgeschlossen.
Die Möglichkeiten, sich in den Ländern bzw. Regionen, in denen sie aufgenommen wurden bzw. Zuflucht fanden, eine Zukunftsperspektive aufzubauen bzw. am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind sehr eingeschränkt. Den betreffenden Regierungen der Länder, in denen sie untergebracht sind, können oder wollen nicht Geflüchtete Unterstützung anbieten. Dies u.a. weil diese Regierungen auch ihre eigene, von Armut betroffene Bevölkerung, nicht unterstützen können/wollen. Eine Unterstützung von Geflüchteten kann bei der lokalen Bevölkerung zu Unmut und Ablehnung von Geflüchteten führen.
Fehlende gesellschaftliche Teilhabe, fehlende Einkommensmöglichkeiten und unzureichende Bildungsmöglichkeiten können dazu führen, dass Geflüchtete sich Banden anschließen, Frauen und Kinder Opfer von Menschenhandel werden.
Die vom BMZ geförderte Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmegemeinden hat gezeigt, wie relevant Programme zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung der Geflüchteten in den Aufnahmegemeinden und die gleichzeitige Verbesserung der sozioökonomischen Situation der lokalen Bevölkerung für ein friedliches Zusammenleben sind.