Feministische Außenpolitik steht für eine umfassende menschenrechtsbasierte Friedenspolitik - für einen positiven Frieden, welcher nicht nur auf ein Ende der physischen Gewalt / Kriegshandlungen abzielt, sondern für eine Politik, welche strukturelle Gewalt, insbesondere Diskriminierung überwinden möchte. Feministische Außenpolitik basiert auf dem erweiterten Sicherheitsbegriff, welcher Dimensionen gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer, gesundheitlicher, persönlicher, Ernährungs- und Umweltsicherheit einbezieht. Hierdurch werden für viele nicht sichtbare normalisierte Gewaltstrukturen und Diskriminierungen, welche für marginalisierte Gruppen Unsicherheit bedeuten, erkennbar und können überwunden werden. Es geht um intersektionale menschliche Sicherheit.
Menschliche Sicherheit soll Menschen schützen, der Fokus liegt nicht mehr in erster Linie auf dem Schutz von Grenzen.
Feministische Außenpolitik verfolgt nicht nur die Gleichstellung von Frauen, „sondern eine Transformation von existierenden gewaltvollen Strukturen [vor allem militarisierter, patriarchaler, rassifizierter und neokolonialer Strukturen] und ungerechten Machtverhältnissen im internationalen System“. (vgl. Marieke Fröhlich, Anna Hausschild, Feministische Außenpolitik, 21.4.2023, APuZ, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/deutsche-aussenpolitik-2023/520206/feministische-aussenpolitik/#footnote-target-2,
Weltweit ist Gleichberechtigung noch nicht erreicht, Menschen werden immer noch diskriminiert, unterdrückt und benachteiligt. Dabei ist Gleichberechtigung ein Menschenrecht. Um die Menschenrechte zu verwirklichen und um einen nachhaltigen Frieden schaffen zu können, müssen wir im bilateralen Politikdialog mit anderen Ländern die menschenrechtsbasierte, feministische und inklusive IZ im Vordergrund stellen. Die Menschenrechtsansätze Feminismus und Inklusion stehen immer kohärent zu anderen Politikfeldern wie Wirtschafts- und Handelsinteressen, Klimaschutz usw.
Um Diskriminierungen, Unterdrückungen und Benachteiligung zu regulieren, sollten in Regierungsverhandlungen, weitere Verhandlungen und Vereinbarungen mit anderen Ländern die Menschenrechte thematisiert werden. z.B. durch internationalen Verpflichtung zur Umsetzung der Menschenrechte. So schaffen wir bei politischen Verhandlungen echte gleichberechtigte Verhältnisse mit andern Ländern. Die Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung sollte zusammen gedacht werden, denn auch in den SDGs sind sie fester Bestandteil. (z.B. in SDG 5 – Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen) und als Teil des transformativen Ansatz „niemand zurücklassen“.