Eine staatliche Förderung der Imam*innenausbildung verstößt gegen den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Neutralität des Staates.
Etliche islamische Verbände, wie beispielsweise Ditib, Ahmadyya, Islamrat, milli görüs, VIKZ, Zentralrat der Muslime u.a., bieten eine eigene Imamausbildung in eigenen Einrichtungen aus, so dass der Bestand an Imamen, die in der deutschen Gesellschaft verwurzelt sind und diese kennen, die deutsche Sprache beherrschen und über religiöse Kenntnisse verfügen, ständig wächst. Die Verbände organisieren und leiten die Ausbildungseinrichtungen in eigener Regie.
Teilweise wird angenommen, zu einer Imam*innenausbildung gehöre zwingend ein theologisches Studium an einer Hochschule. Solche Studienmöglicheiten existieren bekanntlich bereits für die Ausbildung von Religionslehrer*innen. Predigtlehre, Lehre von Liturgie, Gemeindearbeit, Leitung von Zeremonien und Ritualen usw. gehören nicht an die Hochschule.
Die islamischen Verbände bevorzugen ohnehin von ihnen selbst ausgebildete Imame, da diese eng an die jeweils spezifische religiöse Lehre und Praxis des Verbandes bzw. der Moscheegemeinden angebunden sind.
Versuche, den Verbänden bzw. Moscheegemeinden an staatlichen Hochschulen ausgebildete Imam*innen aufzuzwingen, würden gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit verstoßen. Auch verschiedene christliche Religionsgemeinschaften bilden ihr Predigtpersonal in eigenen Einrichtungen aus und setzen nicht auf die Hochschulausbildung.