In dieser Legislaturperiode wurden wesentliche Arbeitsverbote zielgerichtet abgebaut. Die Abschaffung von den wenigen verbliebenen Arbeitsverboten zu fordern, erschließt sich nicht. Hürden bestehen aktuell vorrangig in der Umsetzung, nicht im Rechtsrahmen. Arbeitsverbote bestehen nur noch in bestimmten Fällen und sind auch jeweils begründet:
1. Anerkannte Flüchtlinge haben unabhängig vom Schutzstatus bereits jetzt uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
2. Personen im Asylverfahren und abgelehnte Asylsuchende - oftmals Geduldete - haben mittlerweile weitgehend Zugang zum Arbeitsmarkt.
–> Ausnahmen sind vor allem noch i) die ersten drei Monate des Aufenthalts, ii) Ablehnung des Antrags als offensichtlich unbegründet, iii) Asylsuchende aus Sicheren Herkunftsstaaten, iv) Asylsuchende, die Mitwirkungspflichten verletzen, zum Beispiel bei der Identitätsfeststellung.
Wir sollten uns deshalb auf die relevanten Hürden bei der Arbeitsmarktintegration wie die Anerkennung von Berufsabschlüssen, Angebote zum Spracherwerb, Ausbau von Kinderbetreuung und zielgerichtete Vermittlung konzentrieren.