Eine Stärkung der parlamentarischen Demokratie bedeutet auch eine Stärkung der parlamentarischen Verfahren. Dafür müssen sich alle vorgesehenen Beteiligungsgremien auf ihre Rolle konzentrieren und ggf. auf diese zurückgefahren werden. Der Bundesrat als Parlament der Länderregierungen ist die Stimme der Länder, deren Perspektive es zur Kompromißfindung in einer parlamentarischen Demokratie braucht. Das heißt zugleich, seine Rolle und Beteiligung ist darauf beschränkt, dass Länderinteressen berührt sind und in die Entscheidungen einfließen müssen. Deshalb ist es umso schwieriger, wenn diese Rolle nicht ausgefüllt wird und stattdessen der Bundesrat für eine Blockade und parteipolitisches Taktieren genutzt wird. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Politik als dem Ringen um den besten Kompromiß. Sowohl die gelebte Praxis der einheitlichen Stimmabgabe eines Bundeslandes bzw. Stimmenthaltung bei Uneinigkeit als auch das Erfordernis der absoluten Mehrheit sind ebenfalls vor diesem Hintergrund zu überdenken.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 07.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 23:57 |