Bereits im WP 2021 stand: Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bür-ger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Wir sorgen in einem ersten Schritt dafür, dass es eine gesetzliche Grundlage für Bürger*innenräte gibt und sich das Parlament mit den Ergebnissen beschäftigen muss. In der kommenden Wahlperiode wollen wir weitere Optionen für eine stärkere Institutionalisierung von Bürger*in-nenräten prüfen, unter anderem direktdemokratische Verfahren zu einzelnen Beratungsergebnissen.
Inzwischen gibt es auch auf der Bundesebene schon gute Erfahrungen mit Bürger*innenräten und hat sich die Selbstermächtigung bestätigt. Daher ist es Zeit für einen weiteren Schritt zur Verbindlichkeit, ohne das weitere Ziel der direktdemokratischen Verfahren auf Bundesebene aus den Augen zu verlieren.