In der EU stehen wir heute kurz davor, die Zerstörung oder Schädigung von Ökosystemen zum Verbrechen zu erklären.
Wenn in Deutschland bis zum Mai 2026 das neue EU-Umweltstrafrecht umgesetzt worden ist, müssen die Verantwortlichen für qualifizierte Tatbestände mit Höchststrafen von bis zu 10 Jahren Haft und Unternehmen mit Mindestgeldstrafen von 5% des weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Auch eine behördliche Genehmigung wird keinen Schutz vor der Anwendung materiellem Rechts mehr gewähren können.
Wir Grüne müssen uns mit aller Macht für eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 einsetzen.
Lasst uns die Rolle des Strafrechts bei der Koordination grundlegender sozialer Werte verstehen.
Ein Straftatbestand schwerwiegender Umweltzerstörung als präventiver und allumfassender Rahmen kann ein bestehendes Tabu der internationalen Umweltgesetzgebung korrigieren.
Drei pazifische Inselstaaten, denen sich die DR Kongo anschloss, haben im Sep ´24 offiziell Ökozid als fünften Straftatbestand des Römischen Statuts den 124 Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zur Prüfung vorgelegt.
Deutschland könnte ein Zeichen setzen, indem wir uns frühzeitig für diese Erweiterung des Völkerrechts aussprechen.