Das Vorgehen gegen die systematische und organisierte Verbreitung von Hassrede und Shitstorms, die häufig auch mit Bots durchgeführt werden, muss sicherlich gestärkt werden. Auch anonymisierte Accounts spielen hierbei eine Rolle. Jedoch muss bei aller Notwendigkeit strafrechtlicher Verfolgung klar sein: Das Recht auf Anonymität im Netz bleibt bestehen. Es ist ein integraler Bestandteil der freien Meinungsäußerung. Insbesondere für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen und Menschen, die aus Sicherheitsgründen (bspw. Bedrohungen im Wohnumfeld) nicht mit Klarnamen öffentlich auftreten können/wollen. Die Streichung der "Organisierten Kriminalität" an dieser Stelle erfolgt, da der diesbzgl. Absatz weiter oben steht und die Nennung hier nicht notwendig ist.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 07.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.01.2025, 08:01 |