Die Polizei arbeitet auf Grundlage verschiedener Statistiken, Datenbanken und Erfassungssysteme, bekannt sind unter anderem die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) oder die Politisch motivierte Kriminalität (PMK), daneben werden zahlreiche weitere speziellere Dateien der Bundes- und Landespolizeien geführt.
Diese Statistiken sind beispielsweise entscheiden für politische oder auch polizeiliche Ressourcenverteilungen, Einsatzplanungen oder bis hin zu Personalausstattungen, Ausrüstungen oder auch städtebaulichen Konzepten. Die Gestaltung der Erfassungssysteme haben einen Einfluss auf Problemwahrnehmungen, konkrete Schemata in der Ermittlungsarbeit oder die Inhalte der Polizeiausbildung. Speziellere Dateien werden insbesondere für weitreichende pol. Maßnahmen verwendet, dass bspw. Hooligans mit Ausreiseverboten oder Meldeauflagen zu bestimmten Spiel(tag)en belegt werden können. Auch werden Merkmale über Personen in Datenbanken erfasst, die pauschale Hinweise an teilweise Beamt*innen im ganzen Bundesgebiet geben können und mit entsprechend anderer Behandlung durch die Beamt*innen verbunden sein kann.
Daher ist es notwendig, dass wir fortwährend an der Qualität polizeilicher Datenerhebung, der Dauer und der Erfassungskriterien arbeiten. Aus der Berichterstattung, Untersuchungsausschüssen oder von entsprechenden Anwält*innen sind teilweise massive Defizite bekannt. Mit Blick auf die Gewalttäterdateien besteht sogar konkreter Handlungsbedarf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz[1].
Die PMK ist seit Jahren in der Kritik, weil sie in der Erhebung- und Wertung zu starken Verzerrungen führt und ferner kriminologisch ungeeignet ist eine gute Ermittlungsarbeit zu begünstigen, da u.a. das Extremismusdogma fest in die Erhebung, Ausbildung, etc. eingeschrieben ist. Nach dem NSU wurde die Vorurteilskriminalität (bekannt als Hasskriminalität) als Themenfeld in die PMK integriert, was aufgrund der Ausgestaltung zu einer massiven Untererfassung der Vorurteilskriminalität von möglicherweise millionenfacher Straftaten führt. Hierzu liegt ein Gutachten der Fraktionen aus Hamburg, Thüringen und Bayern vor, die eine Weiterentwicklung vorschlagen [2]. Die Reform der PMK wird durch alle einschlägigen Verbände angemahnt.