Sei es Vorratsdatenspeicherung, biometrische Überwachung oder Staatstrojaner/Quellen-TKÜ: Zu oft werden Rechtsgrundlagen geschaffen, die unbescholtene Dritte in ihren Rechten beeinträchtigen und die einer Prüfung des Verfassungsgerichts nicht standhalten. Die in Sicherheitsfragen oftmals kompromissorientierte und konstruktive Rechtsprechung des BVerfG führt zu komplexeren Normen, deren rechtmäßige Anwendung durch die Urteile jedenfalls nicht einfacher wird. Solch mangelhafte Gesetzgebung beschädigt das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und behindert diese bei ihrer verfassungskonformen Aufgabenerfüllung.
Auch gefühlte Unsicherheit ist ein reales Problem. Ihr muss aber auf der richtigen Ebene begegnet werden und nicht mit Maßnahmen, die die Grundrechte unbeteiligter Dritter beeinträchtigen.