In verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit, insbesondere bei den im Wahlprogramm an anderer Stelle (Zeile 243) gewürdigten Fanprojekte oder auch bei Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt, können Interessenskonflikte zwischen Strafverfolgungsinteressen der Staatsanwaltschaft und Verschwiegenheitsinteressen der Beratungsnehmenden entstehen.
Diese Interessenskonflikte führen in der aktuellen Praxis einiger Staatsanwaltschaften dazu, dass die betreffenden Sozialarbeiter*innen oder Berater*innen vorgeladen werden und mit strafrechtlichen Repressalien überzogen werden, um sie zu einer Aussage zu bewegen. Gleichzeitig gefährdet die Aussage der Sozialarbeiter*innen gegebenenfalls ihre weitere Arbeit dahingehend, dass sich potenzielle Beratungsnehmende nicht mehr an die entsprechenden Projekte wenden, da eine Weitergabe der vertraulichen Informationen droht. Damit sind entsprechenden Projekte massiv in ihrer präventiven oder begleitenden Arbeit eingeschränkt. Teilweise werden auch Förderziele öffentlicher Förderungen mit jahrelanger Aufbauarbeit gefährdet.
Aktuell gibt es keine geeignete Regelung, die Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit hinreichend vor strafrechtlicher Verfolgung in solchen Fällen schützt. Daher muss eine geeignete Regelung in die Strafprozessordnung aufgenommen werden, die entsprechenden Fallkonstellationen geeignet würdigt und alle in Betracht kommenden Arbeitsfelder schützt. Der Änderungsantrag soll die Form der Umsetzung offenlassen, um das beste mögliche Modell zur Umsetzung zu finden.
Weitere Infos unter anderem hier: https://www.zeugnis-verweigern.de/