Schwere Dienstwagen werden meines Wissens gegenüber leichten Dienstwagen nicht steuerlich bevorzugt. Daher weglassen. "Flugbenzin" wird nur von einigen kleinen Flugzeugen mit Ottomotor verbraucht. Die großen Passagierflugzeuge werden mit Kerosin, auch Flugturbinenkraftstoff betrieben. Gemeint ist hier vermutlich die Befreiung des Flugturbinenkraftstoffs von der Energiesteuer. Man kann daher auch allgemein von steuerlicher Förderung des Flugverkehrs schreiben.
Antrag: | Wir begrünen unsere Wirtschaft für Umweltschutz, Lebensqualität und neue Arbeitsplätze |
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Antragsteller*in: | Werner Weindorf (München KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.03.2017, 18:07 |
Kommentare
Joachim Schmitt:
Marc Andreßen: