Selbständige und Freiberufler die nicht in der Künstlersozialkasse sind, müssen für ihre Krankenversicherungsbeiträge naturgemäß alleine aufkommen. Allerdings ist die gegenwärtige Regelung unfair, ihnen bei der Beitragsberechnung ein Mindesteinkommen von gut 2.200 Euro monatlich zu unterstellen, selbst wenn sie deutlich geringere Einnahmen haben. Nur für geförderte Existenzgründer gibt es eine Ausnahmeregelung, die aber ebenfalls noch fast 1.500 € Monatseinkommen als Mindestbeitragsgrenze definiert. Für nicht hauptberufliche Selbständige wird immer noch fast 1.000 € Monatseinkommen vorausgesetzt. Wir Grüne halten diese Regelungen für unfair!
Gerade Kleinunternehmer und Start-up-Gründer leben oft von deutlich weniger und müssen dann unverhältnismäßige Beiträge entrichten. Viele können sich deren Entrichtung in der Folge nicht leisten und werden dadurch geradezu in den (zumindest aufstockenden) ALG II-Bezug gedrängt. Das wirkt auch als Hemmschuh für Innovation und wirtschaftliche Entwicklung. Die hohen Strafzinsen von 60% p.a. auf Beitragsrückstände machen es nahezu unmöglich einmal entstandene Rückstände zu bezahlen und führen zu einer schnellen Überschuldung.
Die aktuelle Formulierung im Programmentwurf spricht von einer Entlastung, diese kann u.U. nur marginal sein. Was wir hier brauchen ist aber eine deutliche Entlastung! Bei Selbständigen die weder eine zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, noch einen Mini-Job und auch keine Sozialleistungen beziehen, sollte nur das tatsächliche Einkommen berücksichtigt werden.
Auch die langjährige Praxis, dass Beiträge bei nachträglich festgestelltem höherem Einkommen zwar erhöht, bei per Steuerbescheid verspätet nachgewiesenem niedrigeren Einkommen aber nicht rückwirkend gesenkt werden können, muss beendet werden!
Kommentare
Marc Kersten:
https://antraege.gruene.de/bdk41/Wir_machen_den_Sozialstaat_sicher_und_zukunftsfest_-47698/789?commentId=205#comm205
Maximilian Ruta:
Karl Sasserath: