Laut Bundesamt für Strahlenschutz bezeichnen sich mindestens 1.5 % der Deutschen als "elektrosensibel"; andere Statistiken gehen von 5-10% der Bevölkerung aus. Ein großer Teil dieser Menschen reagiert auf hochfrequente elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks. Auch für diese Minderheit muss der grundgesetzlich verankerte Schutz der Wohnung und der Privatsphäre gelten, damit sie sich erholen können.
Antrag: | Wir machen das Internet frei und sicher |
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Antragsteller*in: | Ortsverband Wolfratshausen (dort beschlossen am: 27.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.04.2017, 21:00 |
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