Bereits im vorgehenden Absatz wird auf die rechtlichen Pflichten von Internet-Unternehmen hingewiesen, gegen Hass und Gewalt auf der Grundlage des Rechts vorzugehen. Zum Einen stellt der entfernte Teil eine Dopplung dieser Aufforderung dar, zum Anderen ist er sehr leicht als eine Aufforderung misszuverstehen, dass Rechtsdurchsetzung an die Unternehmen privatisiert werden soll. Vielmehr müssen die Internetunternehmen aufgefordert werden, noch stärker auf die bereits im folgenden Teil genannte digitale Zivilgesellschaft zu hören und ihr die Mittel und Möglichkeiten zu geben, das Hausrecht auf Online-Plattformen auch konsequent durchzusetzen.
Antrag: | Wir machen das Internet frei und sicher |
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Antragsteller*in: | Heiko Wundram (Celle KV) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 07:34 |
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