Die aktuellen Grenzwerte berücksichtigen nur thermische Wirkungen der Strahlung. Biologische und chemische Wirkungen werden nicht berücksichtigt. Es sollten jedoch rein gesundheitliche Kriterien bei der Grenzwertfestlegung eine Rolle spielen.
Antrag: | Wir machen das Internet frei und sicher |
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Antragsteller*in: | KV Rhein-Sieg (dort beschlossen am: 21.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 19:59 |
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