Der Beschäftigtendatenschutz darf nicht vergessen werden. Er ist elementar wichtig für die Beschäftigten, denn auch für sie gilt die informationelle Selbstbestimmung – insbesondere in der digitalen Arbeitswelt.
Gleichzeitig gibt es einen Änderungsantrag, den Beschäftigtendatenschutz an einer anderen Stelle zu streichen, weil er dort nicht passt.
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