Die inhaltlich richtigen und wichtigen Ziele bei der Qualitätsverbesserung von Kitas müssen finanziell ausreichend untersetzt werden. Die im Antrag aufgeführte Kostenbeteiligung ist zeitlich unbestimmt. Sie entspricht dem bereits jetzt von der Bundesregierung Aufstockung des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau für 2017-2020. Berechnungen zur Finanzierungslücke des Bildungsbereichs gehen von zusätzlichen Kosten von 11 Mrd./Jahr allein im Bereich der Kindertagesstätten aus. Ausgehend vom bereits jetzt im Sondervermögen praktizierten Grundsatz des hälftigen Eigenanteils von Länder und Kommunen sind perspektivisch 5 Mrd./Jahr realistisch, um die Qualitätsanforderungen finanziell zu untersetzen. Damit würde auch ein wichtiger Beitrag zum in Zeile 30/31 genannten Ziel der Erhöhung der Gesamtausgaben für Bildung geleistet.
Antrag: | Wir investieren in Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten |
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Antragsteller*in: | LaVo Sachsen (dort beschlossen am: 25.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.04.2017, 16:21 |
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