Viele Eltern verzweifeln, weil sie, sobald ihre Kinder schulpflichtig werden, keine Kinderbetreuungsangebote mehr vorfinden und teilweise sogar Arbeitszeit reduzieren müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Während die Kommunen durch den Rechtsanspruch für U3 und Kindergartenkinder finanziell unterstützt werden und verpflichtet sind, werden sie mit der Frage der Grundschulkinderbetreuung häufig allein gelassen oder sind auf (freiwillige) Landesprogramme angewiesen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand und kann nur durch einen Rechtsanspruch verändert werden.
Antrag: | Wir investieren in Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten |
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Antragsteller*in: | KV Frankfurt am Main (dort beschlossen am: 03.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 07:05 |
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