Arbeit auf Abruf ist eine Form der Teilzeitarbeit, die kontinuierlich zunimmt. Mindestens 1,5 Millionen Menschen arbeiten mittlerweile auf Abruf. Die Beschäftigten erhalten zwar einen Arbeitsvertrag, aber sie arbeiten immer nur dann, wenn der Chef anruft und Bescheid sagt, dass es etwas zu tun gibt. Die Zeit zwischen den Arbeitseinsätzen gilt als Freizeit und ist unbezahlt. Trotz Arbeitsvertrag hängt die Arbeitszeit und damit auch der Lohn für die Beschäftigten fast ausschließlich vom Bedarf ab. H&M hat so mittlerweile über 40 Prozent der Beschäftigten angestellt. Es handelt sich dabei um eine extreme Form der Flexibilisierung. Die Betriebe profitieren davon, denn sie sparen damit Lohnkosten und erhalten gleichzeitig maximale Flexibilität. Sie übertragen das unternehmerische Risiko komplett auf die Beschäftigten. Für die Beschäftigten hingegen entsteht bei Arbeit auf Abruf extreme Unsicherheit. Sie müssen ständig zur Verfügung stehen, sonst reicht der Lohn am Monatsende nicht, um über die Runden zu kommen. Sowohl Lage wie Dauer der Arbeitszeit ist nicht planbar. Mit Arbeit auf Abruf wird der Weg geebnet zu den Null-Stunden-Arbeitsverträgen wie in Großbritannien. Österreich macht das Gegenteil. Nach einem Gerichtsurteil wurde die Abrufarbeit unterbunden. Das ist vernünftig, gerecht und richtig, denn die Beschäftigten sollten mit Vertragsabschluss wissen, wie viel sie arbeiten und verdienen werden. Betriebe bleiben dennoch flexibel, denn sie können Schwankungen klassisch über Arbeitszeitkonten abdecken.
Antrag: | Wir kämpfen für gute Arbeit und bessere Vereinbarkeit |
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Antragsteller*in: | Beate Müller-Gemmeke (Reutlingen KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.04.2017, 14:45 |
Kommentare
Thomas Poreski:
Olaf Rettig:
Andreas König: