Es ist unnötig, die Religionsfreiheit extra hervorzuheben, weil die Religionsfreiheit zu den nachfolgend im Text erwähnten Menschenrechten gehört. So wie ursprünglich beantragt entsteht der Eindruck, die Religionsfreiheit hätte durch die eigene Nennung in der Aufzählung einen höheren Stellenwert, als etwa die Versammlungsfreiheit oder die Meinungsfreiheit. Außerdem ist nicht einsichtig, warum die Religionsfreiheit vor der Achtung der Menschenwürde steht. Daher wird die Streichung beantragt.
Antrag: | Wir kämpfen um Europas Zusammenhalt |
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Antragsteller*in: | Achim Jooß (Alb-Donau KV) und 1 weitere Antragsteller*in (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 04.04.2017, 08:39 |
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Thomas Dyhr: