Begründung
Vorbild Schweiz: CO2-Abgabe mir Rückauszahlung an die Bürger
Die Erträge der Klima- und Stromabgaben werden vollständig an Haushalte und Unternehmen rückvergütet, außer während einer Übergangszeit, in der ein Teil der Erträge für Förderzwecke eingesetzt wird. Die Rückverteilung bewirkt, dass die Belastung der Haushalte und Unternehmen insgesamt nicht ansteigt. Haushalte und Unternehmen mit einem niedrigen Energieverbrauch werden belohnt, da sie mehr Geld zurückerhalten, als sie an Klima- und Stromabgaben entrichten. Bei der Erhebung der Klima- und Stromabgaben wird auf Unternehmen Rücksicht genommen, deren Betrieb oder Produktion besonders treibhausgas- oder energieintensiv ist, und anderenfalls Abwanderung droht.
Bsp. Schweiz: Die Einnahmen der Lenkungsabgaben werden über die Krankenkassen allen Einwohnerinnen und Einwohnern ausbezahlt, beziehungsweise mit den Krankenkassenprämien verrechnet. Jede in der Schweiz versicherte Person erhält den gleichen Betrag zurück (Ökobonus-Prinzip), da die pauschale Lösung als einzige stark progressiv wirkt. Der Betrag wird von der Krankenkassenprämie abgezogen. Personen, die ihre Versicherungsprämie nicht selbst bezahlen, erhalten den Betrag ausbezahlt.
Durch die Rückzahlung der Umlage an die Bürger wird eine hoheAkzeptanz des Lenkungssystems erreicht, die bei der Energiewende in Deutschland durch von Schwarz-Gelb und Großer Koalition beschlossenen, vielen versteckte Subventionen in Form von Ausnahmen bei Stromsteuer, Netzentgelten und EEG-Umlage (über 20 Mrd. € p.a. laut Umweltbundesamt) zunehmend in Frage gestellt ist, weil sie zu einer einseitigen Kostenbelastung der privaten Haushalte und einer unsozialen Umverteilung von unten nach oben führt.
Diese Umlage ist ein ökologisches marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument, das über Preisanreize den Verbrauch fossiler Brennstoffe senkt. Sie dient nicht der Erhöhung von Staatseinnahmen, sondern der Internalisierung von externen Kosten, preist also die Umwelt- und Klimakosten mit in den Verkaufspreis ein. Da die Einnahmen aus der CO2-Abgabe an Unternehmen sowie an Privatpersonen (natürliche Personen) gleichmäßig als Ökobonus zurückgezahlt werden, wird die Wirtschaftskraft insgesamt nicht geschwächt und es haben diejenigen einen Vorteil, die sparsam mit fossilen Brennstoffen umgehen. Die Kaufkraft bleibt erhalten.
In der Klima- und Energiepolitik der Schweiz soll dadurch ab 2021 der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Dies ermöglicht es, die Klima- und Energieziele wirksamer und kostengünstiger zu erreichen als mit Förder- und regulatorischen Maßnahmen.
Zu diesem Zweck wurde ein neuer Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben sowie Übergangsbestimmungen angelegt. Der Verfassungsartikel legt fest, dass der Bund eine Klimaabgabe auf Brenn- und Treibstoffen und eine Stromabgabe erheben kann. Diese Abgaben sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass der Verbrauch fossiler Energie und damit Treibhausgasemissionen vermindert und generell Energie sparsam und effizient genutzt werden.
Ist das System einmal eingeführt, kann die Höhe je nach Zielerreichungsgrad der Klimaschutzziele einfach nach gesteuert werden. In der Schweiz wurde die Abgabe von anfänglich 12 SFR in 2008 stufenweise wegen der noch nicht hinreichenden Steuerungswirkung von zuletzt 60 SFR auf 84 SFR seit 2016 angehoben. Zur Zeit ist eine weitere Anhebung auf ca. 120 SFR in Diskussion.
Zitat aus der ÖSR-Studie Ecoplan 2012 für die Schweiz:
„Eine längerfristig angelegte Strategie zur Effizienzsteigerung, Reduktion von CO 2 -Emissionen und Elektrizitätsverbrauch braucht griffige Instrumente, wie bspw. CO 2 - und Stromabgaben, die relativ hoch ausfallen müssen. Hohe Energieabgaben sind – sofern sie über geeignete Mechanismen rückverteilt werden – nicht notwendigerweise eine Gefahr für die Gesamtwirtschaft, .... Aus Sicht der Wohlfahrt für die Schweizer Bevölkerung sind auch ambitionierte Ziele verkraftbar, insbesondere dann, wenn die positiven Sekundärnutzen des Rückgangs der externen Kosten mitberücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Abgaben schrittweise und für die Akteure planbar erhöht werden.“
Laut einer Metastudie des Umweltbundesamtes liegen die mittelfristigen volkswirtschaftlichen CO2-Folgekosten bei etwa 60,-€/Tonne CO2-äq und die langfristigen sogar bei ca. 200,-€/Tonne.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkungsabgabe_(Schweiz)
https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/themen/projekte/lenkungssys_klima_energieb/uebersicht.html
Kommentare
Eckhard Heumeyer:
Eckhard Heumeyer
Sprecher der LAG Energie Hamburg