Für alle im Lebensmittelkontakt eingesetzten Materialien gilt die am 27. Oktober (2004) vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, die so genannte Rahmenverordnung.
Artikel 3 der Verordnung nennt die „allgemeinen Anforderungen“. Die wichtigste Aussage lautet sinngemäß: Materialien und Gegenstände müssen so hergestellt sein, dass ihre stofflichen Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nur in Mengen auf das Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährden. Auf diesen Folien müsste gem. Artikel 15 der EU-Verordnung 1935/2004 stehen: „Für Lebensmittelkontakt“. Diese Information kommt beim Verbraucher nicht an.
Doch woher wissen die Verbraucher, welche Verpackung / welche Folie / Verpackung gem. gesetzlichen Vorgaben überprüft und freigegeben wurde?
Lebensmittelfolien, Plastikverpackungen und Aluminiumbehältnisse kommen in Supermärkte und Verkaufsständen viel zu oft und unnötig direkt mit Fleisch, Wurst, Gemüse, Käse, Brotartikel, Kosmetik, Arzneimittel oder Getränken in direktem Kontakt.
Nach Medienberichten sollen bis zu 1.000 verschiedene Lebensmittelfolien im Handel eingesetzt werden. Einige Verpackungsmaterialien davon stammen zum Teil illegal aus unbekannten Ländern. Ebenso sind die Produktionsverfahren und die Basisgrundstoffe / Mixtur dieser obskuren Folien / Verpackungen praktisch nicht bekannt.
Niemand weiß daher genau, ob die jeweilige Verpackungsfolie gesundheitlich unbedenklich sind. Angesichts einer überregelten Hygienepanik beispielsweise bei selbst mitgebrachten Transportbehältnissen am Supermarktverkaufsstand, ist es nicht nachvollziehbar, dass dieser Aspekt nicht thematisiert wird.
Aluminium und Mineralöl stehen zudem in Verdacht Krebs auszulösen, selbst bei kleinen Dosen.
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