Zu Zeit sorgt ein sog. morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (morbi-RSA) für einen Ausgleich zwischen gesetzl. Krankenkassen mit besonders gesunden und Kassen mit besonders kranken Patient*innen. Ein solcher Ausgleich bleibt auch bei der BV nötig, er sollte die Kosten möglichst adäquat ausgleichen und möglichst nicht anfällig für Manipulationen sein, damit von Kassenseite keine Selektion von Patienten betrieben wird.
Antrag: | Wir machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest |
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Antragsteller*in: | Pascal Nohl-Deryk (Bochum KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 07:21 |
Kommentare
Alexander Tietz-Latza: