Selbständige und Freiberufler die nicht in der Künstlersozialkasse sind, müssen für ihre Krankenversicherungsbeiträge naturgemäß alleine aufkommen. Allerdings ist die gegenwärtige Regelung unfair, ihnen bei der Beitragsberechnung ein Mindesteinkommen von gut 2.200 Euro monatlich zu unterstellen, selbst wenn sie deutlich geringere Einnahmen haben. Nur für geförderte Existenzgründer gibt es eine Ausnahmeregelung, die aber ebenfalls noch fast 1.500 € Monatseinkommen als Mindestbeitragsgrenze definiert. Für nicht hauptberufliche Selbständige wird immer noch fast 1.000 € Monatseinkommen vorausgesetzt. Wir Grüne halten diese Regelungen für unfair!
Gerade Kleinunternehmer und Start-up-Gründer leben oft von deutlich weniger und müssen dann unverhältnismäßige Beiträge entrichten. Viele können sich deren Entrichtung in der Folge nicht leisten und werden dadurch geradezu in den (zumindest aufstockenden) ALG II-Bezug gedrängt. Das wirkt auch als Hemmschuh für Innovation und wirtschaftliche Entwicklung.
Die aktuelle Formulierung im Programmentwurf spricht von einer Entlastung, diese kann u.U. nur marginal sein. Was wir hier brauchen ist aber eine deutliche Entlastung! Bei Selbständigen die weder eine zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, noch einen Mini-Job und auch keine Sozialleistungen beziehen, sollte nur das tatsächliche Einkommen berücksichtigt werden.
Auch die langjährige Praxis, dass Beiträge bei nachträglich festgestelltem höherem Einkommen zwar erhöht, bei per Steuerbescheid verspätet nachgewiesenem niedrigeren Einkommen aber nicht rückwirkend gesenkt werden können, muss beendet werden!
Kommentare
Gerd Wittka:
Nabiha Ghanem:
Die äußerst unfaire fiktive Bemessungsgrundlage führt auch dazu, daß häufig Ehepartner, die sich während oder nach Kindererziehung langsam eine selbstständige Tätigkeit aufbauen wollen, dazu genötigt werden, mit ihrem Einkommen unter ca. 400€ zu bleiben, weil sie sonst aus der Familienversicherung herausfallen, und bei nur geringer Überschreitung der Einkommensgrenze über 40% ihres Einkommens auch noch nachträglich an die Krankenkasse abführen müssen!
Einkommen unterhalb des Existenzminimums dürfen nicht höher belastet werden, als Lohneinkommen!
Maximilian Ruta:
https://antraege.gruene.de/bdk41/Wir_foerdern_eine_innovative_und_faire_Wirtschaft_-61698/1216
Karl Sasserath:
Karl Sasserath: