Diese Neuformulierung ist angelehnt an den Beschluss der BDK Münster (S. 15) und inhaltlich präziser und aussagekräftiger als der ursprüngliche Entwurf. Außerdem wird dort zweimal fälschlicherweise auf die Arbeitsagentur verwiesen (hier richtig: Jobcenter).
Antrag: | Wir machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 18.03.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.04.2017, 19:54 |
Kommentare
Norbert Kliesch:
Der Verzicht auf Sanktionen führt zu keiner Verbesserung der Beratungsleistungen in den Jobcentern.
Hier müsste ein Kulturwandel initiiert werden, der eine Willkommenskultur für alle leistungsberechtigte ermöglicht und zwar nicht nur durch eine nachhaltige Schulung der Mitarbeiter, sondern durch einen Wechsel von Qualitätszielen zu Qualitätszielen.
Diese werden aktuell weder für den Einsatz der Drittmittel / Maßnahmen und beruflichen Weiterbildungen noch im Dienstleistungsangebot der Beratungsqualität nachgehalten,
Die Jobcenter sind aktuell ein auf Quantitäszahlen orientiertes sich selbst erhaltendes Organisationssystem, welches keinen systemrelevanten Bezug zu der Realität der MitarbeiterInnen oder den Bürgerinnen nimmt.
Eine Umsetzung des gesetzlichen Auftrages, die Eigenverantwortung der Leistungsempfänger zu stärken um Ihren Leistungsanspruch zumindest zu reduzieren, kann durch die bisherige Praxis nur scheitern.
Sie führt tendenziell zu einer anerzogenen Hilflosigkeit der LeistungsempfängerInen bzw. zu einer nachvollziehbaren Widerstandshaltung / Sanktionstatbeständen.
Neben dem Anspruch die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu stärken bzw zu fördern wird im SGB II aber auch eine Forderung zur Mitwirkung verlangt.
Denn ohne Mitwirkung seinen Status Quo zu verändern wird der Status Quo sich zementieren.
Wer Sanktionen abschaffen will, sollte lieber gleich das Grundeinkommen für alle fordern.
Wer das SGB II reformieren möchte muss bedenken, das ohne Sanktionen die Mitwirkungspflicht tatsächlich abgeschafft wird.
Wer in der Schule oder durch sein soziales Umfeld oder Lebensverlauf nicht gelernt hat sich auf Veränderung eigenständig weiterzuentwickeln wird das Jobcenter nicht als Partner aufsuchen und damit die Unterstützungspotentiale nicht nutzen können.
Wer glaubt das diese Fähigkeit sich auf gesundheitliche Einschränkungen, Jobverlust, Verlust von sozialen Netzwerken, familiäre oder persönliche Einschränkungen oder Problemen immer rationale Lösungsansätze zu finden, vorausgesetzt werden kann, sollte sich mal nicht nur an die Eigen Nase fassen.
Sanktionen belassen / Qualität nachhaltig ausbauen!