Bedrohungslagen sind zum einen ein feststehender polizeilicher Begriff und zum anderen trifft der Begriff nicht die richtige Problematik. Der technische und gesellschaftliche Wandel bedingt, dass sich die Sicherheitsbehörden auf neue Lösungen einstellen müssen. Der gesamte IT-Bereich mit neuen Speichermöglichkeiten, Verschlüsselung usw., aber auch gesellschaftliche Veränderungen (EU-Erweiterung, Armutsgefälle) bringen veränderte Problemfelder. Klassische Deliktsbereiche (z.B. Bankraub) gehen zurück, während komplexe neue Phänomene erscheinen. Hier muss der Gesetzgeber mit einer Anpassung der StPO, aber auch mit technischen und personellen Mitteln reagieren.
Antrag: | Wir sorgen für Sicherheit und erhalten die Freiheit |
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Antragsteller*in: | Martin Kirsch (Gießen KV) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.04.2017, 14:40 |
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Oliver Pohl: