Die Definition der Straftat sollte reichen zur konsequenten Ahndung. Es gibt auch Hass-Straftaten von Alternativen, bspw. sogenannte "Hausbesuche" von Linksextremisten, oder von Migranten oder Migrantinnen, letzteres vor allem im Bereicht des Antisemitismus, auch wenn das bei den Grünen manchmal verdrängt wird.
Außerdem sollte man nicht zwischen den Opfern verschiedener Rohheitsdelikte unterscheiden. Jedes Opfer ist gleich. Man sollte sich hier nicht auf rechts fokussieren.
Des weiteren: Auch wenn es verlockend ist, sollte über Abschiebungen nicht sachfremd entschieden werden. Und die Abschiebung auf Grund der Tatsache, dass jemand Opfer geworden ist, auszusetzen, ist sachfremd. Das ändert nichts an der Tatsache, dass erstens auch diese Opfer gut betreut werden sollen und zweitens an der Abschiebepraxis im Generellen etwas geändert werden muss.
Kommentare
Oliver Pohl: