1) Es ist vermessen zu behaupten, dass Zivilgesellschaft und Wissenschaf mehr wissen als ein Geheimdienst. Viel mehr dürfte die Informationsauswertung bei selbigem zu opimieren sein.
2) Wenn es einen Informationsdienst gibt, müssen die Informationen sowieso zusammen geführt werden. Besser als eine zusätzliche Behörde wäre eine effektiv arbeitende Abteilung innerhalb des neu zu schaffenden Bundesamtes.
Kommentare
Thomas Dyhr:
Sowohl die Verfassungsschutzbehörden der Länder, als auch des Bundes haben (nicht nur) in der NSU-Affäre eine derart klägliche Rolle gespielt und letztlich zur Finanzierung von Extremisten beigetragen dass ihre Existenz und Rolle bei der inneren Sicherheit grundsätzlich in Frage zu stellen sind. Behörden, deren Bedienstete bei Mordtaten zuschauen und hinterher auch noch lügen, bis sich die Balken biegen, haben in der Sicherheitsarchitektur nichts verloren.
Die Pole "geheim" und "Kontrolle" sind miteinander unvereinbar.
Die unvereinbarkeit läuft immer darauf hinaus, dass der Kontrollierte bestimmt, was der Kontrolleur zu sehen kriegt. Und das ist keine Kontrolle, sondern aus rechtsstaatlicher Sicht inakzeptabel.
Die Checks and Balances... das Primat der Politik werden hierdurch untergraben.
Dieser Änderungsantrag schreibt diese unerträglichen Strukturen fort und bleibt hinter bereits eingereichten Änderungsantrag FH-SF-1-102 zurück.