Es ist unrealistisch, bei der Neuaufstellung eines Inlandsgeheimdienstes mit rund dreitausend Mitarbeiter*innen grundsätzlich auf den kompletten Personalstamm der Vorgängerbehörde verzichten zu wollen. Zum einen ginge dadurch unnötig Kompetenz verloren, zum anderen wird es den einzelnen Mitarbeiter*innen nicht gerecht.
Auf Grund der aktuellen Sicherheitslage müssen wir auch eine Antwort geben, wie wir für die Zeit der Neuerrichtung des Bundesverfassungsschutzes die Sicherheit in Deutschland gewährleisten wollen.
Auch der vorgeschlagene Name ist nicht stimmig. Dem Namen nach hätte das Bundesamt für Gefahren- und Spionageabwehr Zuständigkeiten im Bereich der Gefahrenabwehr und im nachrichtendienstlichen Bereich. Dies aber würde eine Durchberechung des Trennungsgebots von Polizei und Geheimdienst bedeuten, weil die Gefahrenabwehr ein zentraler Beriff aus dem Polizei-und Ordnungsrecht ist. Seit der Gründung der Bundesrepublik ist das Trennungsverbot von Polzei und Geheimndienst gültig, um jegliche Neuerrichtung der GESTAPO zu vermeiden. Zwar wird im Folgenden Text des Programmentwurfs eine Durchbrechung wieder ausgeschlossen, aber die Namensgebung eines Bundesamtes sollte klar und verständlich sein. Es macht keinen Sinn, ein Bundesamt als Gefahrenabwehrbehörde zu bezeichnen, wenn man diese Kompetenz dann ausschließen will.
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Svea Bernhöft: