A.) Kernproblem ist die Frage des Personaleinsatzes. Wenn die beispielsweise die Verfolgung von Vermögensdelikten im Internet mit minimalen Schäden bereits eine Arbeitslast von Tausenden Anzeigen p.a. erzeugt, die von ausgebildeten Kriminalbeamten verwaltet und anschließend von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden müssen, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Personaleinsatzes. Erst recht stellt sich die Frage dann, wenn der Personalbedarf nicht mehr durch Neueinstellungen gedeckt werden kann. Die Entschlackung des StGB im Bagatellbereich ist Sache des Bundesrechts und eine höchst sinnvolle Forderung, um erfahrenes Personal für die wirklich verfolgungswürdige Kriminalität freizubekommen.
B.) Die Forderung nach Rund-um-die-Uhr-Überwachung von Gefährdern ist schlicht personell nicht leistbar und Unsinn. Dieses dünne Brett sollten wir der Union überlassen, deren Inkompetenz im Innenbereich damit gut nachweisbar ist. Zumal der Begriff eines "Gefährders" aus rechtsstaatlicher Sicht schon spannend genug ist. Ein "Gefährder" ist ein Mensch, der noch nichts gemacht hat, den man aber für fähig hält, dass er was macht... Wollen wir Grünen als Rechtsstaats- und Bürgerrechtspartei und allen Ernstes auf dieses dünne Brett begeben?
C.) Die vorzüglichst bearbeitete polizeiliche Akte wird dann nutzlos bei der Staatsanwaltschaft verstauben, wenn sie aus Personalmangel bei der Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet und angeklagt werden kann. Und wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft mangels einer ausreichenden Zahl von Richtern im Gericht verstaubt, wird auch das nicht helfen, die innere Sicherheit zu stärken.
Die Strafverfolgung ist eine Kette, die nur so stark ist, wie ihr schwächstes Glied. Personalverstärkungen bei der Polizei müssen Hand in Hand gehen mit Verstärkungen bei der Justiz.
Kommentare
Karl-Wilhelm Koch:
mein "Gremium kann nicht ermittelt werden", Eingeben (bei Organisation) kann ich aber auch nichts ... So what?