Dass Unternehmen durch ihre Fachleute Einfluss auf Inhalte und Formulierungen von Gesetzestexten nehmen, ist wohl unbestritten. Aussagen, Überlegungen und Ergebnisse, die aus fremden Quellen übernommen werden, sind durch Angabe der Herkunft kenntlich zu machen. Was für wissenschaftliche Arbeiten gilt, muss erst recht für Gesetzestexte, Verordnungen, usw. Gültigkeit haben.
Antrag: | Wir stärken die Demokratie |
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Antragsteller*in: | OV Wermelskirchen (dort beschlossen am: 24.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.04.2017, 09:23 |
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