Ein wesentlicher Grund, der Personen davon abhält, rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen und Behörden nach außen zu tragen, ist die Befürchtung arbeits- und dienstrechtlicher Konsequenzen. Häufig folgt nach Whistleblowing die Kündigung. Wir brauchen daher – neben dem Schutz vor Strafverfolgung – auch Regelungen über die Möglichkeiten für Whistleblower, sich mit ihren Hinweisen an interne Stellen, außerbetriebliche Stellen oder Behörden oder die Öffentlichkeit zu wenden, ohne dass ihnen der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht.
Antrag: | Wir stärken die Demokratie |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 25.03.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.04.2017, 16:14 |
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