Damit Abgeordnete Gesetze besser verstehen und beurteilen können, müssen Lobbyeinflüsse sichtbar gemacht werden. Das geht nur, wenn Abgeordneten die Entstehung und Veränderung eines Gesetzesvorhabens offen gelegt wird. Es darf nicht sein, dass Lobbyverbände die Entwürfe für Kommentare zugeschickt bekommen und das Parlament dann nur das Endprodukt abnicken soll. Bezüglich Parteispenden ist auf der BDK Münster im November 2016 entschieden worden, dass nur natürliche Personen sollen spenden dürfen und eine jährliche Obergrenze einzuführen ist.
Antrag: | Wir stärken die Demokratie |
---|---|
Antragsteller*in: | Gerhard Schick (Mannheim KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 15:56 |
Kommentare