Bürgerschaftliches Engagement ist noch vielfältiger und bunter, als im Antrag beschrieben - es geht über Wohltätigkeit und soziale Dienstleistungen hinaus. Es ist oft politisches Engagement. Die Bundestagsfraktion hatte dies in ihrem Papier "Damit bürgerschaftliches Engagement grünt und sprießt" vom 9.6.2015 bereits umfassend beschrieben. Diese Definition soll hier aufgenommen werden.
Dieses selbstlose politische Engagement außerhalb von Parteien und Parlamenten wird oft übersehen und durch das Gemeinnützigkeitsrecht nicht ausreichend abgedeckt. Bürgerschaftliches Engagement findet sich in organisierten Initiativen und Vereinen wieder. Die Gemeinnützigkeit ist für viele von ihnen notwendig, um Spenden zu erhalten oder Förderungen von staatlichen oder privaten Institutionen. Attac zum Beispiel muss seit drei Jahren um seine Gemeinnützigkeit vor Gericht kämpfen. Es braucht klare und moderne rechtliche Regelungen, mindestens die Ergänzung gemeinnütziger Zwecke.
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