Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | BAG Säkulare Grüne (dort beschlossen am: 23.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 01.05.2017, 15:54 |
FH-TV-01-053: Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung
Antragstext
Von Zeile 53 bis 64:
Für uns Grünen gehört auch der Islam zu Deutschland. Wir wollen islamische Gemeinschaften, die ihren Glauben als Teil der offenen Gesellschaft leben, mit Imamen und islamischen Religionslehrer*innen, die an deutschen Hochschulen ausgebildet worden sind. Islamische Gemeinschaften können und sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen: orientiert am religiösen Bekenntnis und nicht politisch oder sprachlich begründet. Sie können dann auch den Körperschaftsstatus erlangen und gegenüber den Kirchen gleichberechtigt werden. Die vier großen muslimischen Verbände DİTİB, Islamrat, Zentralrat der Muslime, V.I.K.Z. erfüllen aus grüner Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen. Wenn sie sich neu aufstellen, können sie zu islamischen Glaubensgemeinschaften in Deutschland werden. Es ist jedoch inakzeptabel, dass Verbände aus dem Ausland gesteuert und zu politischen Zwecken bis hin zu Spitzeltätigkeiten genutzt werden.
Alle Menschen, welche die Ordnung des Grundgesetzes akzeptieren, gehören für uns Grüne zu Deutschland. Wir verteidigen die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Muslim*innen. Wir wollen islamische Gemeinschaften mit Imam*innen, die an deutschen Hochschulen ausgebildet worden sind. Die Identität und Abgrenzung der muslimischen Verbände DİTİB, Islamrat, Zentralrat der Muslime, V.I.K.Z. untereinander ist nicht durch Unterschiede im religiösen Bekenntnis begründet, sondern sie ist politischen und sprachlichen Identitäten aus den Herkunftsländern und der Migrationsgeschichte geschuldet.
Diese Verbände repräsentieren ohnehin nur eine Minderheit der in Deutschland lebenden Muslim*innen; nach unserer Rechtsauffassung erfüllen sie nicht die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen, um als Religionsgemeinschaften anerkannt zu werden.
Es ist inakzeptabel, dass Verbände aus dem Ausland gesteuert und zu politischen Zwecken bis hin zu Spitzeltätigkeiten genutzt werden.
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Von Zeile 53 bis 64:
Für uns Grünen gehört auch der Islam zu Deutschland. Wir wollen islamische Gemeinschaften, die ihren Glauben als Teil der offenen Gesellschaft leben, mit Imamen und islamischen Religionslehrer*innen, die an deutschen Hochschulen ausgebildet worden sind. Islamische Gemeinschaften können und sollen als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen: orientiert am religiösen Bekenntnis und nicht politisch oder sprachlich begründet. Sie können dann auch den Körperschaftsstatus erlangen und gegenüber den Kirchen gleichberechtigt werden. Die vier großen muslimischen Verbände DİTİB, Islamrat, Zentralrat der Muslime, V.I.K.Z. erfüllen aus grüner Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen. Wenn sie sich neu aufstellen, können sie zu islamischen Glaubensgemeinschaften in Deutschland werden. Es ist jedoch inakzeptabel, dass Verbände aus dem Ausland gesteuert und zu politischen Zwecken bis hin zu Spitzeltätigkeiten genutzt werden.
Alle Menschen, welche die Ordnung des Grundgesetzes akzeptieren, gehören für uns Grüne zu Deutschland. Wir verteidigen die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Muslim*innen. Wir wollen islamische Gemeinschaften mit Imam*innen, die an deutschen Hochschulen ausgebildet worden sind. Die Identität und Abgrenzung der muslimischen Verbände DİTİB, Islamrat, Zentralrat der Muslime, V.I.K.Z. untereinander ist nicht durch Unterschiede im religiösen Bekenntnis begründet, sondern sie ist politischen und sprachlichen Identitäten aus den Herkunftsländern und der Migrationsgeschichte geschuldet.
Diese Verbände repräsentieren ohnehin nur eine Minderheit der in Deutschland lebenden Muslim*innen; nach unserer Rechtsauffassung erfüllen sie nicht die vom Grundgesetz geforderten Voraussetzungen, um als Religionsgemeinschaften anerkannt zu werden.
Es ist inakzeptabel, dass Verbände aus dem Ausland gesteuert und zu politischen Zwecken bis hin zu Spitzeltätigkeiten genutzt werden.
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Angela Bösselmann: