Gegen das Gesetz sind im Zusammenhang mit seiner Entstehung erhebliche Einwendungen von betroffenen beschnittenen Männern, Kinderärzt*innen und Kinderpsycholog*innen erhoben worden, die vor negativen Auswirkungen von Vorhautbeschneidungen gewarnt haben. Angesichts der hohen Bedeutung von Kinderrechten, für die Grüne seit Jahrzehnten kämpfen, und der den Jungen zustehenden Menschenrechte auf Selbstbestimmung, Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit ist es geboten, das Gesetz zu evaluieren, um auf der Basis evtl. vertiefter Erkenntnisse ggfs. gesetzgeberisch tätig zu werden.
Bereits der Abschlussbericht der BuVo-Kommission „Weltanschauungen,Religionsgemeinschaften und Staat“ hat eine solche Evaluation empfohlen. https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/160317_Abschlussbericht_Religionskommission_Gruene.pdf
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Angela Bösselmann: