Die für Großbanken sinnvolle und notwendige Regulierung gefährdet aufgrund der Komplexität kleine, regionale Banken in ihrem Bestand, mit gravierenden Folgen für mittelständische Unternehmen und Privatkunden. Quantitative Erleichterungen, insbesondere bei der Eigenkapitalquote allerdings darf es nicht geben. Erleichterte Anforderungen in den Meldepflichten, in den Anforderungen an das Risikomanagement oder an die Geschäftsorganisation sollten darüber hinaus nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn das Geschäftsmodell der betreffenden Banken im Kern auf klassischem Einlage- und Kreditgeschäft aufbaut und keine unübersehbaren Risiken eingegangen werden.
Antrag: | Wir teilen den Wohlstand gerechter |
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Antragsteller*in: | OV Wermelskirchen (dort beschlossen am: 24.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.04.2017, 09:05 |
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