Die Mindestlohnkommission berechnet den Mindestlohn auf Grundlage des jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelten Tarifindex. Abweichungen von dieser Berechnungsgrundlage bedürfen in der Mindestlohnkommission eine Zweidrittel-Mehrheit. Diese Mehrheit ist jedoch nicht ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite zu erreichen, die sich sogar grundsätzlich gegen einen Mindestlohn gestellt hat.
Die Politik darf die Beschäftigten im Niedriglohnsektor und die Gewerkschaften nicht allein lassen. Wir als Grüne haben uns schon lange zum Konzept einer Mindestlohnkommission bekannt. Der Mindestlohn soll kein Spielball einzelner Wahlkämpfe oder Legislaturperioden sein. Das nimmt den Bundestag allerdings nicht aus der Verantwortung, gerechte Grundlagen für die Kommission zu schaffen. Deswegen sollten wir uns dafür einsetzen, dass die Berechnungsgrundlage nicht nur von bereits erfolgreichen Tarifabschlüssen abhängig ist, sondern sich perspektivisch etwas schneller entwickeln kann, als Die Spaltung zwischen arm und reich wird in Deutschland durch die momentane Berechnungsgrundlage nur verstärkt. Die Anhebung des Mindestlohns kann nur mit Zweidrittelmehrheit deutlicher ausfallen, als die allgemeine Tarifentwicklung. Somit werden höhere Gehälter in absoluten Zahlen immer stärker steigen, als der Mindestlohn.
Antrag: | Wir teilen den Wohlstand gerechter |
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Antragsteller*in: | Erik Marquardt (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 12:42 |
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Peter Meiwald: