1. Zunehmend wird politische Gestaltung dem Verfassungsgericht überlassen, das erzeugt kein Vertrauen in die Politik. Das eigene Reformprojekt schon im Vorfeld als scheinbaren Kompromiss davon abhängig zu machen, erzeugt auch kein Wählervertrauen in unseren Gestaltungswillen. Die Grünen müssen unabhängig von zukünftigen Gerichtsentscheidungen ein eigenes Steuerkonzept haben, um glaubhaft dazustehen.
2. Die Zielsetzung einer Erbschaftssteuer, Ausgleich und Chancengleichheit in folgenden Generationen zu schaffen, sollte klar und motivierend benannt werden.
3. „nicht am Verwandtschaftsverhältnis orientieren“: Es geht den Staat nichts an, wem etwas vererbt wird.
4. „sondern an der Leistungsfähigkeit der Erbenden“: Die Erbschaft sollte, nach einem großzügigen Freibetrag, nicht pro Erbschaft besteuert werden, sondern gemeinsam mit allen Einkünften der Erbenden nach deren Leistungfähigkeit besteuert werden.
5. Durch eine klare Trennung von Betriebsvermögen kann dieses von der Erbschaftssteuer verschont bleiben, ohne reiche Firmenerben zu privilegieren; erst bei Auszahlung von Betriebsmitteln in das Privatvermögen wird eine Steuer fällig. Der Unfug, dass unternehmerisch ungeeignete Erb*innen durch steuerliche Begüngstigungsfristen dazu genötigt werden, die Firma zu ruinieren, muss beendet werden.
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